II. Vatikanum
Aussagen zum EhrenamtAuszug aus einer Hausarbeit von Sven Schätzl.
Theologische Begründung des kirchlichen Ehrenamtes im Anschluss an die Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils
In diesem Kapitel wird im Lichte der Betrachtungen der zuvor genannten Veränderungen untersucht, wie das kirchliche Ehrenamt, im Anschluss an die Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils, theologisch begründet werden kann.
Grundsätzlich ist zu betonen, dass ehrenamtliche Arbeit im heutigen Kontext immer Laienarbeit ist. Das Konzil hat zwar selten ausdrücklich vom Ehrenamt gesprochen, aber die Rolle der Laien im Leben der Kirche wesentlich gestärkt und entfaltet. Streng genommen sollen alle gläubigen Christen in irgendeiner Weise aktiv am kirchlichen Leben teilnehmen, weil dies nach Lumen gentium Nr. 33[1] ihre ureigene Berufung ist. Demnach sind alle Laien Ehrenamtliche (für eine genauere historische Darstellung der Einführung dieses Begriffs siehe Steinebach[2]). Alle Aussagen des Konzils über die Laien lassen sich daher in vielfältiger Weise auch auf das Ehrenamt beziehen.
Zugehörigkeit aller zum Volk Gottes
Die Konzilstexte betonen an vielen Stellen (vgl. v.a. LG 9-17), dass wir, ungeachtet der Differenzierung der verschiedenen Stände und Lebensformen, alle in Christus mit der gleichen Würde zum einen Volk Gottes gehören: „Wenn also in der Kirche nicht alle denselben Weg gehen [...], so waltet doch unter allen eine wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi“ (LG 32). Ebenso wird damit zum Ausdruck gebracht (vgl. u.a. LG 33), dass der Beitrag zum Aufbau des Leibes Christi, d.h. auch des Reiches Gottes, zu dem ein Laie berufen und bestimmt ist, in keiner Weise hinter dem eines geweihten Amtsträgers zurücksteht. Der Beitrag aller ist gleichermaßen wichtig und entscheidend. Damit wird eine grundsätzliche Problematik deutlich, die dem Begriff Ehrenamt zugrunde liegt. Dieser Begriff impliziert nämlich, dass es in der Kirche so etwas wie drei Intensitätsstufen der Mitarbeit am Reich Gottes gäbe: zuerst einen „Hauptamtlichen“, der hauptberuflich und professionell[3] am Reich Gottes mitarbeitet. Zweitens gibt es einen „Ehrenamtlichen“, der hauptberuflich seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, die nicht direkt zum Aufbau des Reiches Gottes beiträgt. Sein Ehrenamt besteht darin, nur im geringen Umfang in seiner Freizeit nicht-professionell[4] und unentgeltlich zum Reich Gottes beizutragen. Drittens gibt es einen „Nichtamtlichen“, der laut diesem Schema weder hauptberuflich noch in seiner Freizeit am Reiches Gottes mitarbeitet. Dieses Konzept kann aber irreführend sein. Papst Franziskus wird nicht müde, immer wieder zu betonen, gerade auch im laufenden synodalen Prozess: „[…] Wir haben allen die Möglichkeit gegeben, sich zu beteiligen, wir haben die […] Vorschläge aller berücksichtigt. [...] Wir wollen gemeinsam dazu beitragen, die Kirche zu bauen [...]. Es gibt keine Katholiken erster, zweiter oder dritter Klasse, nein. Alle zusammen.“[5]
Anteil an der Sendung Christi als Priester, Prophet und König
Das Zweite Vatikanische Konzil hat in seinen Dokumenten die dreifache Sendung Christi als Priester, Prophet und König hervorgehoben. Das allgemeine Priestertum der Gläubigen, wie es in Lumen gentium (vgl. LG 10) festgestellt wird, betont, dass durch die Taufe alle Christen Anteil am Priestertum Christi haben. Der Text spricht ausdrücklich von der Weihe aller durch die Wiedergeburt und die Salbung mit dem Heiligen Geist (vgl. LG 10). Dieses allgemeine Priestertum befähigt jeden Christen, im Alltag heilige Handlungen zu vollziehen und Gott in der Welt zu repräsentieren. Es ist gegenüber dem Amtspriestertum nicht minderwertig oder „zweitklassig“[6]. Das Ehrenamt in der Kirche kann daher als ein konkreter Ausdruck dieses allgemeinen Priestertums angesehen werden, in dem die Laien aktiv am Leben und an der Sendung der Kirche teilnehmen. Ebenso gibt die Taufe auch Anteil am prophetischen Amt Christi (vgl. LG 12). Als Propheten sind die Gläubigen dazu berufen, das Wort Gottes in der Welt zu verkünden und den Glauben zu bezeugen. Dies kann z. B. in der Katechese, in der Bibelarbeit oder in der Jugendarbeit geschehen (vgl. Apostolicam actuositatem Nr. 6[7]). Durch Taufe und Firmung haben Laien auch Anteil am königlichen Amt Christi. Sie sind dazu berufen, durch ihren Glauben und ihr Leben das Reich Gottes in der Welt zu fördern und auszubreiten. Das königliche Amt Christi zeigt sich nicht in weltlicher Macht, sondern in Dienst und Liebe. Die Laien sind berufen, das Reich Gottes durch ihren Dienst in der Welt zu fördern (vgl. LG 36). Als konkreter Ausdruck dieses Dienstes kann das Ehrenamt in der Kirche angesehen werden, in dem die Laien ihre Begabungen und Fähigkeiten zum Wohl der Gemeinschaft, insbesondere für Gerechtigkeit und Frieden, einsetzen (vgl. Gaudium et spes Nr. 43[8]).
Allgemeine Berufung zur Heiligkeit
Das Dokument Lumen Gentium entfaltet im gesamten fünften Kapitel, dass alle Christen, unabhängig von ihrem Stand in der Kirche, zur Heiligkeit berufen sind (vgl. insbesondere LG 32 und 40). Heiligkeit ist also nicht nur den Geweihten oder Ordensleuten vorbehalten. Es wird betont, dass alle Gläubigen in ihrem täglichen Leben, in ihrer gewöhnlichen Arbeit und in ihrem alltäglichen Tun nach Heiligkeit streben sollen (vgl. LG 41). Das Ehrenamt bietet den Laien die Möglichkeit, ihre Berufung zur Heiligkeit zu leben, indem sie ihre Talente und Fähigkeiten in den Dienst der Gemeinschaft und zur Verherrlichung Gottes stellen.
Aktive Teilnahme am Leben und der Sendung der Kirche
Das Konzil ermutigt die Laien zur aktiven Teilnahme am Leben und an der Sendung der Kirche (vgl. AA, besonders Kapitel I und II). Dabei wird betont, dass das Apostolat nicht nur eine Tätigkeit einiger Experten ist, sondern eine Berufung für alle Laien (vgl. AA 2). Diese Berufung erwächst aus dem Christsein. Durch Taufe und Firmung sind alle Christen zur Teilnahme am Apostolat berufen (vgl. AA 3). Das Apostolat der Laien erwächst aus ihrer Verbundenheit mit Christus (vgl. AA 3). Je enger diese Verbindung ist, desto fruchtbarer wird ihr Apostolat sein (vgl. AA 4). Die Laien sind in besonderer Weise berufen, das Evangelium in ihrem täglichen Leben zu verkünden und zu bezeugen (vgl. u.a. Ad gentes Nr. 36[9]). Dies geschieht in Wort und Tat in Familie, Beruf und sozialem Umfeld (vgl. AA 13 und GS 43). Sie sind sogar eingeladen, selbst Missionare zu werden (vgl. AG 36). Aber auch im Rahmen der Ortskirche können sich Laien einbringen. Denn sie sind nicht nur passive Empfänger der Sakramente, sondern auch aktive Verkünder des Evangeliums (vgl. AA 6). So können Ehrenamtliche in verschiedenen Bereichen der Kirche, von der Katechese bis zur Sozialarbeit, tätig werden und so das Evangelium in die Welt tragen (vgl. AA 10). Aber auch der grundlegendste Bereich des kirchlichen Lebens, die Liturgie, bietet dazu vielfältige Möglichkeiten. So betont das Dokument Sacrosanctum concilium die aktive Teilnahme („participatio actuosa“) der Laien am liturgischen Leben der Kirche (vgl. SC 14[10]). Damit ist nicht nur die physische Anwesenheit gemeint, sondern auch ein tiefes geistliches Engagement. Ehrenamtliche können dabei eine Schlüsselrolle spielen, indem sie z. B. als Lektoren, Kommunionhelfer oder in der Kirchenmusik mitarbeiten (vgl. SC 29).
Offenheit für das Wirken des Heiligen Geistes
Die Kirche bedarf zu allen Zeiten der Kraft des Heiligen Geistes, der in jedem Gläubigen wohnt und die Kirche eint (vgl. LG 4). Der Geist leitet die Kirche mit hierarchischen und charismatischen Gaben, bringt Früchte hervor und erneuert sie bis zum Ende der Zeiten (vgl. LG 4 und 7). Dies geschieht nicht nur auf einer allgemeinen Ebene, sondern auch konkret im Leben einzelner Personen in Form von besonderen Gnadengaben (vgl. LG 12). Dabei betont Lumen gentium, dass diese Gaben unter den Gläubigen „jeglichen Standes“ (LG 12) verteilt werden. In der Vergangenheit wurden die Gaben eher als Befähigung oder Krönung der Verdienste von Ordensleuten und Priestern angesehen. Diese Gaben stehen aber allen offen, gerade auch den Laien. Es gibt eine Vielfalt von Diensten in der Kirche, die sich gegenseitig ergänzen (vgl. LG 30 und 32). So hat jeder Gläubige vom Heiligen Geist einzigartige Gaben und Talente erhalten, die zum Wohl der Gemeinschaft eingesetzt werden können (vgl. LG 33). Wenn diese nicht zur Entfaltung kommen, fehlt dies der Gemeinde vor Ort und der ganzen Kirche. Das Ehrenamt bietet eine Möglichkeit, diese Vielfalt wahrzunehmen und die Ausübung dieser Gaben zum Aufbau der Gemeinde und zum Wohl aller zu fördern, indem es den Laien ermöglicht, ihre spezifischen Fähigkeiten im Dienst am Nächsten zum Aufbau der Kirche einzusetzen.
Erkennung der „Zeichen der Zeit“
Vor dem Hintergrund des bereits Gesagten ist es notwendig, dass gerade die Laien als zahlenmäßig größter Teil des Volkes Gottes und damit in besonderer Weise auch die Ehrenamtlichen den ganzen Leib der Kirche dabei unterstützen, die „Zeichen der Zeit“ (GS 4) zu erforschen und in den „Ereignissen, Bedürfnissen und Wünschen […] [der] Menschen […] zu unterscheiden, was darin wahre Zeichen der Gegenwart oder Absicht Gottes sind“ (GS 11). Voraussetzung dafür ist das Vertrauen auf die Führung durch den Heiligen Geist, von dem bereits im letzten Abschnitt die Rede war. In der Folge wurde dies u.a. in dem bekannten Dreischritt „Sehen – Urteilen – Handeln“[11] umgesetzt.
Stärkung der Gemeinschaft und Solidarität
Die Kirche ist nicht nur eine Institution, sondern vor allem eine Gemeinschaft von Gläubigen (vgl. GS 32 und LG 13). Ehrenamtliche können durch ihr Engagement dazu beitragen, diese Gemeinschaft zu stärken, indem sie Beziehungen aufbauen (vgl. AA 18), Solidarität fördern (vgl. AA 8) und so das Band der Gemeinschaft stärken (vgl. u.a. AG 12).
Beitrag zur fortwährenden Erneuerung von Kirche und Welt
Das Konzil hat die Notwendigkeit der Erneuerung und der Anpassung der Kirche an die Zeichen der Zeit betont (vgl. GS 1). Dabei sollen sich die Laien um eine Erneuerung und Verbesserung der Kulturen, sozialen Strukturen und Gesetze im Licht des Evangeliums bemühen (vgl. AA 7). Darüber hinaus bringen Ehrenamtliche oft neue Perspektiven und Ideen in die Kirche ein. Sie können Katalysatoren des Wandels und der Erneuerung sein, indem sie neue Wege finden, das Evangelium in einer sich ständig verändernden Welt zu verkünden, insbesondere mit Hilfe der sozialen Kommunikationsmittel (vgl. Inter mirifica Nr. 3[12]).
Salz der Erde sein
Das Konzil spricht von einer besonderen Berufung der Laien, die Kirche gerade an den Orten und in den Situationen Salz der Erde werden zu lassen, die nur von Laien erreicht werden können (vgl. LG 33). Der Text spricht davon, „[die] Kirche […] anwesend und wirksam“ zu machen „kraft der […] geschenkten Gaben“ als „Zeuge und lebendiges Werkzeug“ (LG 33). Hier findet das Ehrenamt eine universale Aufgabe. Dies wird schon dadurch deutlich, dass die Hauptamtlichen zahlenmäßig nur ca. 1% der Kirche ausmachen[13].
Aus- und Weiterbildung
Auch wenn Taufe, Firmung und oft zusätzlich das Ehesakrament sowie ein alltägliches Leben aus den Sakramenten der Beichte und der Eucharistie (vgl. AA 3) die wesentlichen Grundlagen dafür sind, dass Laien, die oben skizzierten, anspruchsvollen Aufgaben beim Aufbau des Reiches Gottes in der Kirche erfüllen können, so hat das Konzil in besonderer Weise dafür die Notwendigkeit einer Ausbildung betont (vgl. AA Kapitel VI.). Diese beginnt bereits mit der christlichen Erziehung durch die Eltern (vgl. Gravissimum educationis Nr. 3[14] und AA 30), ist aber im Erwachsenenalter nicht abgeschlossen (vgl. GE 2). Es gilt, sich lebenslang weiterzubilden und die eigenen Talente immer besser zu entdecken und einzusetzen (vgl. AA 30 und AA 32). Im Rahmen dieser Fortbildungsangebote sind auch die Ehrenamtlichen gefordert, die Hauptamtlichen bei dieser Aufgabe zu unterstützen (vgl. GS 43).
Förderung und Ermutigung durch geweihte Hirten
Schließlich sollen die ehrenamtlichen Laien auch von den Geweihten in ihren spezifischen Aufgaben unterstützt werden. So sollen diese die „Würde und Verantwortung“ der Ehrenamtlichen „anerkennen und fördern“, ihnen „vertrauensvoll Aufgaben […] übertragen“ sowie „Mut machen, aus eigener Initiative Werke in Angriff zu nehmen“ (LG 37). Insbesondere den Priestern wird vom Konzil aufgetragen, „die vielfältigen Charismen der Laien, schlichte wie bedeutendere, […] auf[zu]spüren, freudig an[zu]erkennen und mit Sorgfalt [zu] hegen“ (Presbyterorum ordinis Nr. 9[15]). Dieses Zitat übertragen die Hintergründe zu den Rahmenrichtlinien auch auf alle anderen pastoralen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Leitungsverantwortung[16].
[1] Dogmatische Konstitution über die Kirche „Lumen gentium“ (= LG) 33, in: K. Rahner/H. Vorgrimler (Hg.), Kleines Konzilskompendium. Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums, Freiburg/Basel/Wien (Herder) 35. Gesamtauflage 2008.
[2] vgl. D. Steinebach, Getauft und engagiert, 19f.
[3] vgl. R. Bucher, Ehrenamt.
[4] vgl. R. Bucher, Ehrenamt.
[5] Ansprache von Papst Franziskus an die Delegation zur Verleihung des E-Giornalismo-Preises am 26.08.2023, https://www.vatican.va/content/francesco/en/speeches/2023/august/documents/20230826-premio-giornalismo.html abgerufen am 03.10.2023, eigene Übersetzung.
[6] vgl. Papst Franziskus, “Dubia” zweier Kardinäle (10. Juli 2023) und “Respuestas”, https://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_risposta-dubia-2023.pdf abgerufen am 03.10.2023, Arbeitsübersetzung auf https://www.vaticannews.va/de/papst/news/2023-10/papst-franziskus-dubia-zweifel-kardinaele-antworten-synode.html abgerufen am 03.10.2023.
[7] Dekret über das Laienapostolat „Apostolicam actuositatem“ (= AA) 6, in: K. Rahner/H. Vorgrimler (Hg.), Kleines Konzilskompendium. Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums, Freiburg/Basel/Wien (Herder) 35. Gesamtauflage 2008.
[8] Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute „Gaudium et spes“ (= GS) 43, in: K. Rahner/H. Vorgrimler (Hg.), Kleines Konzilskompendium. Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums, Freiburg/Basel/Wien (Herder) 35. Gesamtauflage 2008.
[9] Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche „Ad gentes“ (= AG) 36, in: K. Rahner/H. Vorgrimler (Hg.), Kleines Konzilskompendium. Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums, Freiburg/Basel/Wien (Herder) 35. Gesamtauflage 2008.
[10] Konstitution über die heilige Liturgie „Sacrosanctum concilium“ (= SC) 14, in: K. Rahner/H. Vorgrimler (Hg.), Kleines Konzilskompendium. Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums, Freiburg/Basel/Wien (Herder) 35. Gesamtauflage 2008.
[11] vgl. https://www.caj.de/multimedia/dokumente/statisch/Sehen_urteilen_handeln_-_Einige_Grundlagen.pdf (abgerufen am 04.11.2023)
[12] Dokument „Inter mirifica“ (= IM) 3, in: K. Rahner/H. Vorgrimler (Hg.), Kleines Konzilskompendium. Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums, Freiburg/Basel/Wien (Herder) 35. Gesamtauflage 2008.
[13] vgl. R. Bucher, Ehrenamt.
[14] Erklärung über die christliche Erziehung „Gravissimum educationis“ (=GE) 3, in: K. Rahner/H. Vorgrimler (Hg.), Kleines Konzilskompendium. Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums, Freiburg/Basel/Wien (Herder) 35. Gesamtauflage 2008.
[15] Dekret über Dienst und Leben der Priester „Presbyterorum ordinis“ (=PO) 9, in: K. Rahner/H. Vorgrimler (Hg.), Kleines Konzilskompendium. Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums, Freiburg/Basel/Wien (Herder) 35. Gesamtauflage 2008.
[16] Erzdiözese Freiburg, Rahmenrichtlinien - Hintergründe, 12.